Mietnomade

Free counter and web stats

Zugriffszähler seit 2.04.2011

Der Feind in meiner Wohnung

Es geht dabei um das Thema Sozialschmarotzer und die Ausbeutung von Sozialstaat und Privatpersonen unter dem Schutz der Justiz durch Schwerkriminelle.

Mietnomaden – Persönliche Erfahrungen – Das Versagen der Justiz.

Wir sind ein Ehepaar, wohnen in Lübeck in einem Reihenhaus.  Im Jahr 1997 haben wir uns, auf die wohlfeilen Sprüche des damaligen Arbeitsministers hin, als zusätzliche Altersversorgung eine Zweizimmer-Eigentumswohnung angeschafft.  Sie liegt in einem etwas abgelegenen Stadtteil.  Bezahlt haben wir sie mit der Auszahlung einer Lebensversicherung, der überwiegende Teil jedoch wurde über Hypotheken finanziert.  Die Zinsen zahlten sich über die Miete.  Unsere erste Mieterin – vom Vorbesitzer übernommen – kündigte nach drei Jahren; sie benötigte eine größere Wohnung.  Im Jahre 2000 hatten sich die Vermietungsmöglichkeiten in Lübeck drastisch verschlechtert, weil durch die Umwandlung mehrerer Kasernen in komfortablen Wohnraum der Wohnungsmarkt eingebrochen war.  Um weiterhin bestehen zu können, haben wir die 1960er-Jahre-Wohnung einer Generalrenovierung unterzogen.  Kostenpunkt 30.000 DM.  Deshalb hatten wir auch die Miete etwas angehoben.  Die nächste Mieterin war eine alte Dame, die leider 78-jährig nach vier Jahren bei einer Herzoperation im Krankenhaus verstarb.  Soweit die Vorgeschichte.

Ab hier in Stichworten:

Eine von uns beauftragte Maklerin wies uns einen Interessenten aus München zu.

Dieser übersandte uns zum Einkommensnachweis eine Rentenbescheinigung mit monatlichen Einnahmen in angemessener Höhe, außerdem unaufgefordert ein polizeiliches Führungszeugnis – ohne Eintragungen – aus dem Jahre 1995.  Dann musste alles plötzlich ganz schnell gehen.  Wir sandten ihm den Mietvertrag zu und erhielten ihn unterschrieben zurück.  Ende September wurden uns die geforderte Kaution und eine Monatsmiete überwiesen.  Anfang Oktober ist der Mieter eingezogen.  Eine ordentliche Übergabe konnte nicht stattfinden, weil der Mieter von der langen Fahrt von München völlig erschöpft war.  Lediglich die Schlüssel nahm er entgegen. Kurze Vorwegnahme eines seiner späteren Schreiben auszugsweise:  

„Die Kläger schickten zwei Bilder ihrer Küche, der gutgläubige Beklagte vertraute den klägerischen Wohnungslobgesängen, verzichteten wegen der langen Anreise auf vorherige Besichtigung überwies € 1.922,80 (Miete, Kaution, Provision) und erteilte für Sage und Schreibe € 3.200 Speditionsauftrag sein Zeug zum Krümmling zu schaffen.  Als der Beklagte am 02.10.2004 wegen Schlüsselübergabe noch vor den Klägern an seinem neuen Zuhause, dem Unbehagen auslösenden Wohnhaus mit Klägerwohnung und den nicht angenehmeren gegenüberliegenden Bauten (samt und sonders angeblich ehemalige Zukunftsunterkünfte damaliger Ostpreußenflüchtlinge) eintraf, seinen durch die Spedition bis Zimmerdeckenhöhe gestapelten Krempel durch’s Fenster erblickte, sich von den (später gezählten) vierzehn, teils überfüllten, offen stehenden  Mülltonnen erdrückt fühlte und es für ein sofortiges Wieder-Verschwinden zu spät war, konnte er einen hemmungslosen Weinkrampf nicht unterdrücken – der Beklagte war vom Regen in die Traufe geraten.“

Dies ist nur eines von zahlreichen, oftmals sehr viel übleren Schreibwerken des Mieters an seine Gegner, wer auch immer gerade dran ist.  Er liebt es, sich vulgär im Schmutz zu ergehen.

Wenige Tage später erhielten wir die ersten Anrufe in Sachen „Mängel“ in der Wohnung.  Schwerpunkt dabei die angeblich völlig unzureichende Heizung.  Dabei war gerade ein Jahr zuvor eine völlig neue Anlage nach derzeit höchstem Stand der Technik in dem 19-Parteien-Mietshaus installiert worden.

Die eigentliche Übergabe der Wohnung wurde von ihm immer wieder aufgeschoben.  Bei einem Überraschungsbesuch war die Wohnung warm, das Steigrohr sogar heiß.  Er forderte einen „unabhängigen“ Gutachter an.  Er erhielt von einem Handwerksmeister gegen Zahlung von 106 Euro einen unverbindlichen Zustandsbericht, der alles oder nichts bescheinigte.  Wir stellten fest, dass der Mieter sich mit den Zahlungen im Rückstand befand.  Dies und ein äußerst unverschämter Brief waren Anlass, uns an einen Rechtsanwalt zu wenden.  Ich begann zu recherchieren und erhielt bald sehr alarmierende Nachrichten vom Anwalt seines früheren Vermieters in München.  Bevor er zu uns verzog, hatte der Mieter dort – inzwischen wegen schwerer Beleidigungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – kurz vor der Zwangsräumung gestanden.  Unser eigener Anwalt in Lübeck leitete nun die in derlei Situationen üblichen Schritte ein.  In den folgenden Wochen kamen immer weitere, den Mieter schwer belastende Details, auch Straftaten zutage.  Ein weiterer Gutachter wurde von ihm bestellt und richtete eine Langzeitmessung ein.  Diese wurde von dem Mieter unter Zeugen manipuliert.  Die Rechnung von mehr als 700 Euro wurde nie bezahlt.  Die Zahl der von dem Mieter Geschädigten erweiterte sich.  Unser Anwalt reichte Klage ein.  Jetzt ereigneten sich Dinge, über die ich mich hier jetzt noch nicht auslassen möchte, die aber für die folgenden Jahre für diesen und weitere Fälle große Bedeutung haben würden.  Unser Anwalt hatte inzwischen Klage eingereicht.  Drei Tage vor der Verhandlung waren wir zu letzten Besprechungen bei ihm, und bei dem Gespräch wurden wir in unserem Glauben bestärkt, dass mit den inzwischen angesammelten, sehr triftigen Beweisen wir den Prozess hundertprozentig gewinnen würden.  Wir wollten ja nicht mehr, als unsere inzwischen außenstehenden zweieinhalb Monatsmieten plus Nebenkosten zurück und den sofortigen Auszug dieses Mieters.

Wer beschreibt jedoch unser Erstaunen, ja Erschütterung, als bei der Gerichtsverhandlung alle die mühevoll beigebrachten, den Beklagten stark belastenden Belege mit keinem Wort erwähnt wurden und – sowohl von unserem eigenen Anwalt wie auch vom Vorsitzenden Richter wir zu einem Vergleich förmlich gedrängt wurden.  Ersterer setzte uns auch in der Pause auf dem Flur draußen entsprechend zu, dass dies nämlich die einzige Möglichkeit sein würde, den Mann in spätestens fünf Monaten „aus der Wohnung raus“ zu haben.  Wir wurden in keiner Weise speziell dazu auf unsere Rechte hingewiesen, nämlich, dass in einem möglichen weiteren Verfahren in dieser Sache unsere bis dahin beigebrachten Beweise nicht mehr verwendet werden könnten.  Es wurde keinerlei Schutzklausel in den Vergleich aufgenommen für den Fall, dass der Beklagte weiterhin die Mietzahlungen verweigern würde.  Was dann prompt so eintrat!  Durch das Versagen unseres eigenen Anwalts wie auch die Bequemlichkeit des – wie wir später erfuhren, für seine große Vorliebe für Vergleiche bekannten – Richters hatten wir den Prozess erst mal verloren.  Auch wurden wir mit keinem Wort auf die Möglichkeit einer Bedenkzeit oder Frist,  eines nachträglichen Einspruchs gegen die Annahme des Vergleichs hingewiesen.

Um es kurz zu machen…

Der Mieter flüchtete nach fünf Monaten unter Mitnahme seines gesamten Besitzes aus der Wohnung, ohne einen einzigen Cent bezahlt zu haben, zog in eine andere Wohnung unserer Stadt, wo der hochbetagten Vermieterin ein ähnliches Schicksal beschieden war wie uns, nur um sechs Jahre verlängert, es setzte bei ihr wie bei uns zahllose Beleidigungen und Drohbriefe seitens des Mieters.

Er diffamierte seine Gegenspieler (um diese mal so zu nennen) mit Beleidigungen, Herabsetzungen, verklagte die Stadtwerke, die Organisation ARGE Lübeck und selbst die mit seinen (mehreren) Fällen befasste Staatsanwältin.  Er log und trog und schädigte die Öffentliche Hand (Hartz IV) zusammen mit seiner Lebensgefährtin um mindestens hohe fünfstellige Beträge.  In zahlreichen Gerichtsverhandlungen erhielt er immer wieder – von seinen Anwälten trickreich gefordert – Prozesskostenbeihilfe zu Lasten des Steuerzahlers.  Mehr oder weniger wissentlich gehörten auch Ärzte zu seinen Helfern, die ihm immer wieder die akut benötigten Gefälligkeitsatteste ausstellten.  Im Jahre 2009 wurde er in Lübeck zu einer lächerlichen Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen übelster schriftlicher Beleidigung seiner Vermieterin verurteilt.  In dem Nachwort zum Schluss dieser Verhandlung bescheinigte ihm der Richter, dass er sich vermutlich nie im Leben wieder bessern würde, gab aber der Hoffnung Ausdruck, dass sein vorgerücktes Alter – inzwischen war er Rentner – ihn ruhiger werden lassen würde.  Vergebens, wie sich später zeigte.

Seine ältesten bekannt gewordenen Untaten reichen zurück bis in das Jahr 1970.
Alles dies ist nachweisbar!

Als er sich irgendwann im Jahr 2008 oder 2009 frech und dreist ‚als ehrsamer Bürger‘, dem angeblich von den Stadtwerken bitter Unrecht getan wurde, um Hilfeersuchen an so bekannte Medien, wie den NDR, den ‚stern‘, VOX und sogar an den SPIEGEL wendete (die ihm sämtlich zumindest antworteten), da platzte mir der Kragen, und ich schrieb meinerseits die wahre Geschichte über den Mann an den SPIEGEL.  

Mit dem Ergebnis, dass Redakteure von SPIEGEL Verlag und SPIEGEL-TV mich mehrfach besuchten und außerdem meine sehr zahlreich angesammelten Unterlagen dort im Verlag einer gründlichen Prüfung unterzogen.  Das Ergebnis findet sich auf dieser Website.  Ich muss allerdings hinzufügen, dass viele und sehr wesentliche Fakten dabei unerwähnt geblieben sind und man spürbar bemüht war, bestimmten Leuten nicht zu sehr auf die Zehen zu treten.  Inzwischen haben sich weitere unvorhersehbare Ereignisse zugetragen.

All dies wird irgendwann mal Stoff für ein Buch hergeben, hoffe ich.

 

DER SPIEGEL 52/2009 - Der Feind in meiner Wohnung

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68316823.html

"Ich wohn' hier noch, da bist du schon tot": Mietnomade

SPIEGEL TV

Jürgen Coprian hat wieder mal einen Gerichtstermin. Er ist als Zeuge geladen und es geht - wieder mal - um seinen ehemaligen Mieter Niels P. Der schuldet ihm noch rund zweitausend Euro und muss sich heute wegen Beleidigung verantworten. (13.12.2009)

 Hier geht's zum Video:

"Ich wohn' hier noch, da bist du schon tot": Mietnomade

http://www.spiegel.de/video/video-1037024.html

Diese website existiert seit dem 2.04.2011 - last abdate: 22.05.2011 17:05:01